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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeine Verbindlichkeit

Mit der Bestellung verpflichten sich Besteller und die Nyffenegger Armaturen AG zur Einhaltung der nachfolgenden Verkaufs und Lieferbedingungen. Abweichungen hievon bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Nyffenegger Armaturen AG vor der Vornahme der Lieferung. Die in den Verkaufs- und Lieferbedingungen festgesetzten gegenseitigen Verpflichtungen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung des Lieferanten; vorbehalten bleiben die besonderen Bestimmungen über die Lieferfrist. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen, um verbindlich zu sein, einer schriftlichen Bestätigung der Nyffenegger Armaturen AG.

2. Angebot und Auftragserteilung

Die Angebote, Masse und Abbildungen sind stets freibleibend und unverbindlich. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Nyffenegger Armaturen AG schriftlich bestätigt werden. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.

3. Ausschluss der Haftung und Patente

Aufträge für die Anfertigung von Spezialartikeln nach Zeichnung, Skizzen, bestehenden Mustern oder Angaben des Bestellers werden in patent-, muster- und markenrechtlicher Beziehung auf Gefahr des Auftraggebers angenommen und ausgeführt. Wenn durch die Ausführung und Lieferung solcher Bestellungen Eingriffe in fremde Patent-, Muster- oder Markenrechte geschehen, trägt der Auftraggeber jeden der Nyffenegger Armaturen AG entstehenden Schaden und Gewinnentgang.

4. Preise

Die Preise nach unserer Preisliste verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive Fracht, Porti, Verpackung, Stadtlieferung per Camion, und sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, stets freibleibend. Im Preis nicht inbegriffen sind Mehrwertsteuer, Versicherung, Express- und Schnellgutgebühren usw. Der Zuschlag für die LSVA beträgt 2,7%. Bei Bestellungen unter Fr. 200.00 wird ein Transportkostenanteil von Fr. 13.50 verrechnet. Der Mindestfakturabetrag beträgt Fr. 40.00. Abgeholte Lieferungen sind vom LSVA-Zuschlag befreit. Für Kupfer- oder Edelstahl-Rohrlieferungen unter 100 Meter wird ein Transportkostenanteil von Fr. 50.00 verrechnet. Bei ausserordentlichen Erhöhungen der Materialpreise kann jederzeit eine Preiserhöhung in Form eines Teuerungszuschlages erfolgen. Bei Spezialartikeln und Reparaturen verstehen sich die Preise in Schweizer Franken, freibleibend, für Ware ab Fabrik, ohne MWST oder sonstige Gebühren. Für das Ausland werden jeweils spezielle Vereinbarungen getroffen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen lauten für Armaturen und Installationssysteme 30 Tage 2% Skonto oder innert 45 Tagen netto. Spezialartikel und Reparaturen sind innert 30 Tagen netto ohne Skontoabzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen und Verzugszinsen berechnet.

6. Versand

Die Waren werden nach branchenüblicher Usanz sorgfältig verpackt und reisen auf Gefahr des Empfängers.

7. Verpackung

Kartons gehen, weil im Preis inbegriffen, in den Besitz des Warenempfängers über und sind nicht an die Nyffenegger Armaturen AG zu retournieren. Werden trotz dieser Bedingung Kartons retourniert, so sind dafür von der Nyffenegger Armaturen AG keine Gutschriften zu leisten. Paletten mit Rahmen und Deckel sind in gutem Zustand innert kürzester Frist, franko an die Nyffenegger Armaturen AG zurückzusenden. Diese werden dem Empfänger zum Selbstkostenpreis belastet und bei Rücksendung gutgeschrieben.

8. Lieferfristen

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Jede Verantwortung für etwelche Folgen aus der Nichteinhaltung der Lieferfristen wird abgelehnt. Auf keinen Fall kann der Besteller aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist einen Anspruch auf Schadenersatz irgendwelcher Art ableiten. Überschreitungen der Lieferfristen berechtigen nicht zur Annullierung der Bestellung.

9. Beanstandungen und Reklamationen

Beanstandungen und Reklamationen über Gewicht, Stückzahl oder Beschaffenheit der gelieferten Waren sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bei der Nyffenegger Armaturen AG anzubringen.

10. Garantie

Unter Vorbehalt von Ziffer 9 (Beanstandungen und Reklamationen) garantiert die Nyffenegger Armaturen AG die Funktion der gelieferten Produkte, sofern die Montage fachgerecht in Uebereinstimmung mit den dazugehörenden, aktuellsten Betriebs und Montageanleitungen und dem Zweck der Produkte entsprechend erfolgt ist. Die in den Katalogen der Nyffenegger Armaturen AG angegebenen Formen und Baumasse können jederzeit geändert werden. Mängelrügen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Sendung beim Lieferanten anzubringen. Die Garantie für nachweisbare Konstruktions-, Herstellungs- und Materialfehler für Nyffenegger-Armaturen beträgt 2 Jahre ab Fakturadatum. Für fehlerhafte Ware gewährt der Fabrikant Instandstellung oder Ersatz nach seiner Wahl. Darüber hinausgehende Forderungen, wie Schadenersatz irgendwelcher Art, z.B. Folgeschäden, sind ausdrücklich wegbedungen. Ausgenommen von Garantie-Ansprüchen sind Schäden, welche auf natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Einwirkung von aggressivem oder kalkhaltigem Wasser, korrosiven Rückständen aus dem Leitungssystem oder chemischen Produkten der Wasserbehandlung zurückzuführen sind. Das gilt auch für Oberflächenbeschädigungen, welche durch fälschlicherweise zur Pflege verwendete scheuernde oder aggressive Reinigungsmittel verursacht werden.

11. Retouren

Rücksendungen, die nicht auf falscher Lieferung der Nyffenegger Armaturen AG beruhen, bedürfen einer vorrangig erfolgten Verständigung mit letzterer und unterliegen einem Umtriebsabzug von mindestens 20%.

12. Menge

Bei Extra-Anfertigungen sind Abweichungen in der Stückzahl bis zu 5% mehr oder weniger der im Auftrag genannten Menge zulässig.

13. Abschlüsse

Feste Abschlüsse werden nur auf bestimmte Zeitdauer getätigt. Werden die gekauften Quantitäten innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht abgerufen, so steht der Nyffenegger Armaturen AG das Recht zu, den Rest nach Ablauf der Bezugsfrist unter Fakturierung zur Ablieferung zu bringen oder zu annullieren.

14. Modelle und Spezialwerkzeuge

Von der Nyffenegger Armaturen AG angefertigte Modelle und Spezialwerkzeuge bleiben, auch wenn in Rechnung gestellt, stets Eigentum der Nyffenegger Armaturen AG, es sei denn ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Die berechneten Kosten werden in keinem Fall zurückerstattet. Für die formgerechte und den Verwendungszweck sichernde Ausführung der vom Besteller kostenfrei einzusendenden Modelle haftet der Besteller. Dieser trägt ebenfalls die Kosten für die Instandhaltung und den Ersatz der Modelle.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts.